AGBs
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten für lizenzpflichtige Bilder.
1.1 Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen von Bildmaterial — also Übersendungen (körperlich) und digital — sowie die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum (Land) der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensansprüchen Dritter freigestellt. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur/Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Digital übermitteltes Material muss in den gleichen Zeiträumen gelöscht werden. Für unsere Dienstleistungen (Recherche, Versandkosten etc. ) berechnen wir Gebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung dieser Gebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
1.2 Honorare
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. Für Modell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Nutzungsrechte gelten als nicht übertragen, wenn ein fölliges Honorar nicht bezahlt wird. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar föllig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Preisaufschlag.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfögung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder der Agentur gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
1.3 Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und UrheberrechteIn unserer Onlinedatenbank finden Sie nur Bilder, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Jede Nutzung ist honorarpflichtig. Die Preise für Copyright- und Nutzungsrechte orientieren sich nach Art und Umfang (Auflage/Abbildungsgröße/Nutzungszeitraum/Medium/Verbreitungsgebiet) der geplanten Nutzung. Wenn Ihnen die Mediadaten vorliegen, machen wir Ihnen gerne ein Angebot. Die auf unserer Webdatenbank angebotenen Royalty Free Fotos haben Festpreise.
Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte, sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von der Agentur nur zur vertragsmäßigen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben oder vom Datenträger zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschätzten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet, es sei denn es wurde eine schriftliche Genehmigung von Voller Ernst erteilt. Tendenzfremde Verwendungen und Verfülschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Das Duplizieren und Digitalisieren unserer Bilder für eigene Archivzwecke ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert und digitalisiert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Soweit bei der Publizierung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person oder anderer Rechte Dritter verletzt werden können, obliegt es dem Besteller, die Zustimmung des Abgebildeten oder Rechteinhabers einzuholen. Der Besteller hat die Agentur im Falle einer Missachtung dieser Sorgfaltspflicht von etwaigen späteren Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Wir behalten uns die ‹bertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
1.4 Urheberrecht/ Belegexemplar
Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
1.5 Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Archivierung wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten föllig gem. Anhang zu E), Ziffer 1. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu E), Ziffer 1 föllig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/ oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E), Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne das die Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zur?ckgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.
Unser Material ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
1.6 Anhang zu E (Vertragsstrafe/ pauschalierter Schadensersatz):
Blockierungskosten bei ‹berschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag EURO 2,00. (Gilt nicht für digital gelieferte Bilder.)
pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust
a) Duplikate je Duplikat EURO 200,-. (Gilt nicht für digital gelieferte Bilder.) b) Orginale je Orginal EURO 5000,-. (Gilt nicht für digital gelieferte Bilder, es sei denn es handelt sich um ein explizit als Orginal gekennzeichnetes digitales Bild.
1.7 Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Berlin. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
1.8 Trennbarkeit
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Weise als ungültig, rechtswidrig oder nicht anwendbar befunden werden, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Anwendbarkeit erforderlich ist.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten Royalty Free(RF) Bilder.
2.1 Lizenznehmer
Der Lizenznehmer ist ausschließlich die Person oder Körperschaft, die in der Rechnung über das Lizenzmaterial genannt ist.
2.2 Übertragene Rechte
Der Lizenznehmer hat das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht in Unterlizenz zu vergebende Recht, das in der Rechnung bezeichnete Lizenzmaterial in unbegrenzter Anzahl und in jeglichen Medienformaten zu folgenden Verwendungszwecken zu reproduzieren:
Werbung und Werbematerialien, Ausstrahlung im Fernsehen, Theater, gedruckte Veröffentlichungen und physische Produkte, elektronische Veröffentlichungen und Webdesign bis zu einer Auflösung 800 x 600 Pixel und alle weiteren von Voller Ernst in schriftlicher Form genehmigte Verwendungszwecke
Der Lizenznehmer darf Dateien, die das Werk oder zulässige Derivative des Werks enthalten, an direkt verbundene Kunden, Auftraggeber und Mitarbeiter übertragen oder von Subunternehmern bearbeiten lassen, sofern sich diese verpflichten, sich an die Regelungen dieses Vertrages zu halten. Der Lizenznehmer hat das Recht, das Lizenzmaterial von seinen Subunternehmern reproduzieren zu lassen, so lange der Lizenznehmer sicherstellt, dass sich diese Subunternehmer an die Bestimmungen dieses Vertrags halten. Diese Dritten und etwaige Subunternehmer verfügen über kein weiteres Recht das Werk zu benutzen und dürfen die übermittelten Dateien nicht für andere Zwecke extrahieren oder benutzen.
Es steht dem Lizenznehmer frei, das Lizenzmaterial in einer internen digitalen Bibliothek, einem internen Netzwerk oder ƒhnlichem zu speichern, um seinen Mitarbeitern, Partnern und Kunden Einsicht in das Lizenzmaterial zu gewähren.
Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang ist gestattet, jedoch nur mit den vollständigen Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis: \\' Name des Fotografen / Voller Ernst.\\'
Es steht dem Lizenznehmer frei, das Lizenzmaterial zu verändern, zu beschneiden, zu bearbeiten oder daraus neue Werke zu kreieren.
Die Rechte des Lizenznehmers auf das Lizenzmaterial gelten weltweit und zeitlich unbegrenzt.
2.3 Einschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt, diesen Vertrag oder jegliche seiner in diesem Vertrag eingeräumten Rechte in Unterlizenz zu vergeben, zu verkaufen, zu überlassen oder zu übertragen. Dies gilt auch für die Erstellung eines neuen Werkes, das das überlassene Lizenzmaterial ganz oder in Teilen enthält, z.B. durch eine Bildmontage.
Dem Lizenznehmer ist das Teilen des Werks mit anderen Personen oder Körperschaften nicht gestattet.
Es ist dem Lizenznehmer untersagt, das Lizenzmaterial in einer elektronischen Vorlage zu verwenden, die zur Vervielfältigung durch Dritte in einem elektronischen oder gedruckten Produkt bestimmt ist.
Es ist dem Lizenznehmer die Nutzung, Wiedergabe, Verteilung oder Ausstellung des Werks in Verbindung mit für den Weiterverkauf bestimmten Design-Vorlage-Applikationen untersagt.
Die Nutzung, Wiedergabe, Verteilung oder Ausstellung des Werks in Verbindung mit irgendwelchen für den Weiterverkauf oder Vertrieb bestimmten Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich und ohne Beschränkung Bechern, T-Shirts, Postern, Grußkarten oder anderen Waren ist nicht gestattet. Es ist aber möglich dafür eine zusätzliche Lizenz zu erwerben, die von Voller Ernst bei Anfrage und nach Zahlung einer entsprechenden Vergütung schriftlich erteilt wird.
Nicht gestattet sind Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen das geistige Eigentum oder andere Rechte irgendeiner Person oder Körperschaft verstoßen, einschließlich und ohne Beschränkung der moralischen Rechte des Urhebers des Werks und der Rechte jedes Menschen, der oder jedes Menschen, dessen Eigentum in dem Werk erscheint.
Es ist nicht gestattet die Hinweise auf das Urheberrecht, Warenzeichen oder sonstiges Recht an geistigem Eigentum, das eventuell auf dem oder in Verbindung mit dem Werk in seiner ursprünglichen Form erscheint oder darin verankert ist zu entfernen.
Es ist nicht gestattet Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer geltenden Gerichtsbarkeit verstoßen vorzunehmen.
Lizenzmaterial darf nicht in Logos, eingetragenen Marken oder Dienstmarken enthalten sein.
Dem Lizenznehmer ist untersagt, das Lizenzmaterial, vollständig, in Teilen in einem neuen Werk enthalten, online in einem herunterladbarem Format z.B. in Datenbanken bereitzustellen oder seine Verteilung über Mobiltelefon zu ermöglichen.
Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, rassistiscer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Copyright-Symbol, den Namen Voller Ernst, sowie jegliche weiteren Informationen beizubehalten, die in unsichtbarer Form in die Datei eingebettet sein können, in der das ursprüngliche Lizenzmaterial enthalten ist.
Der Lizenznehmer muss sich an alle Verwendungsbeschränkungen halten, die ihm von Voller Ernst vor, bei oder nach Lieferung des Lizenzmaterials zur Kenntnis gebracht werden, sei es im Rahmen der mit dem Lizenzmaterial gelieferten Informationen oder auf anderem Wege.
Bei redaktioneller Nutzung des Lizenzmaterials hat der Lizenznehmer in enger räumlicher Nähe zum Lizenzmaterial folgende Angaben zu machen: Name des Fotografen/Voller Ernst.
Obwohl Voller Ernst sich bemüht, das Thema des Lizenzmaterials korrekt aufzunehmen, kann Voller Ernst nicht für die Korrektheit dieser Informationen garantieren.
2.4 Urheberrecht
Dem Lizenznehmer wird mit der Nutzung der Lizenz aus diesem Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrecht für Lizenzmaterial übertragen.
Voller Ernst gewährleistet Folgendes: Voller Ernst hat alle nötigen Rechte und Befugnisse, um Nutzungsrechte zu verkaufen. Durch die Verwendung des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer in seiner ursprünglichen Form und gemäß diesem Vertrag und der Rechnung werden keinerlei Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt.
Sollte Voller Ernst eines dieser gewährleisteten Rechte verletzt haben, so hat der Lizenznehmer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist aber maximal auf das 10-Fache des Kaufpreises begrenzt.
2.5 Schadensersatz und Haftung
Sollte Voller Ernst eines dieser gewährleisteten Rechte verletzt haben, so hat der Lizenznehmer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist aber maximal auf das 10-Fache des Kaufpreises begrenzt.
Der Lizenznehmer muss Voller Ernst und deren Vertragspartner schad- und klaglos halten von allen Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich zumutbarer Anwaltsgebühren und zulässiger und bewilligter Kosten), die aus Ansprüchen Dritter entstehen, die sich aus der Verwendung von Lizenzmaterial durch den Lizenznehmer außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrages oder aus jeglichem anderen wie auch immer gearteten Bruch dieses Vertrages durch den Lizenznehmer ergeben.
Die Partei, die gemäß dieses Vertrages Schadenersatzforderungen stellt, muss die andere Partei umgehend darüber in Kenntnis setzen. Die beklagte Partei kann die Bearbeitung, die Beilegung und die Verteidigung ihrer Forderungen bzw. ihres Falles selbst übernehmen, in diesem Falle ist die klagende Partei zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die klagende Partei hat das Recht auf eigene Kosten Rechtsbeistand für einen solchen Rechtsstreit zu suchen. Die beklagte Partei ist nicht haftbar für Anwaltsgebühren und andere Kosten, die vor Inkenntnissetzung durch die andere Partei über die Klage, für die Schadenersatz verlangt wird, übernommen werden.
2.6 Haftungseinschränkungen
Der Lizenznehmer anerkennt und akzeptiert, dass Voller Ernst über keine Freigabe für Markenzeichen, Warenzeichen, Logos oder anderes geistiges Eigentum Dritter verfügt, die in manchen Werken erscheinen. Das Einholen derartiger eventuell benötigter Freigaben obliegt dem Lizenznehmer.
Der Lizenznehmer akzeptiert, dass Voller Ernst über keine Freigabe von Herstellern kommerzieller Produkte verfügt, wie zum Beispiel Autos, Flugzeuge, Design-Artikel, Mode usw., die in manchen Werken erscheinen. Die Hersteller der jeweiligen Produkte erteilen Bildagenturen keine Generalfreigaben, sind aber gelegentlich bereit, Einzelfreigaben zu vergeben. Das Einholen derartiger eventuell benötigter Freigaben ist Aufgabe des Lizenznehmers.
2.7 Beendigung und Widerruf
Die in diesem Vertrag enthaltene Lizenz endet automatisch und ohne Ankündigung durch Voller Ernst, wenn der Lizenznehmer irgendeine Regelung dieses Vertrags nicht einhält. Nach Beendigung ist der Lizenznehmer zu folgenden unverzüglich zu treffenden Maßnahmen verpflichtet: Einstellung der Verwendung des Lizenzmaterials; Zerstörung des Lizenzmaterials oder, auf Verlangen von Voller Ernst, Rücksendung des Lizenzmaterials an Voller Ernst; Löschung bzw. Entfernung des Lizenzmaterials aus den Räumlichkeiten und von den Computersystemen sowie den (elektronischen und physischen) Speichermedien des Lizenznehmers.
Voller Ernst behält sich das Recht vor, die Lizenz zur Verwendung des Lizenzmaterials aus triftigem Grund zu widerrufen und das entsprechende Lizenzmaterial gegebenenfalls durch alternatives Lizenzmaterial zu ersetzen. Bei der Benachrichtigung über den Widerruf der Lizenz für ein bestimmtes Lizenzmaterial muss der Lizenznehmer die Verwendung des betreffenden Lizenzmaterials sofort einstellen und auch sicherstellen, dass seine Kunden das Lizenzmaterial nicht mehr verwenden.
2.8 Zustand des Lizenzmaterials
Der Lizenznehmer muss das Lizenzmaterial in Bezug auf mögliche Fehler (digital oder anderes) prüfen, bevor das Lizenzmaterial für die Reproduktion freigegeben wird. Voller Ernst ist für keinerlei vom Lizenznehmer oder von Dritten erlittene Verluste oder Schadenersatzforderungen haftbar, die direkt oder indirekt aus angeblichen oder tatsächlichen Schäden am Lizenzmaterial, an seiner Beschriftung oder, in welcher Weise auch immer, an seiner Reproduktion entstanden sind.
Jede Verwendung von Lizenzmaterial auf eine Weise, die durch die Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich genehmigt sind oder durch die dieser gebrochen wird, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt Voller Ernst zur Wahrnehmung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel. Der Lizenznehmer ist für jegliche Schadenersatzforderungen haftbar, die aus einer solchen Urheberrechtsverletzung entstehen, einschließlich Klagen Dritter. Zusätzlich zu allen anderen Voller Ernst gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechtsmittel und derer unbeschadet behält sich Voller Ernst das Recht vor, eine Gebühr in Höhe des Fünffachen der üblichen Lizenzgebühr für die Verwendung des Lizenzmaterials einzuheben, und der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, diese Gebühr zu entrichten.
2.9 Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Berlin. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
3.0 Trennbarkeit
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Weise als ungültig, rechtswidrig oder nicht anwendbar befunden werden, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Anwendbarkeit erforderlich ist.